Diese Gelder, die immer nur eine Teilfinanzierung darstellen können, werden zweckgebunden eingesetzt und dienen als finanzielle
Unterstützung u.a. für Fashion Shows, Showroompräsentationen, Ausstellungsprojekte, Publikationen und Webauftritte.
Die Höhe des Zuschusses zur Projektfinanzierung kann den Maximalförderbetrag von EUR 7.500,00
nicht übersteigen und richtet sich auch nach Finanzierungszusagen von anderer Seite (Sponsoring, andere Förderstellen, o.ä.)
sowie nach bereits erfolgten Förderungen durch Unit F büro für mode.
Einreichfrist für S/S 2013 ist der 1. April
2013.
Weitere Informationen und Unterlagen unter www.unit-f.at