Diese Gelder, die immer nur eine Teilfinanzierung darstellen können, werden zweckgebunden eingesetzt und dienen als finanzielle
Unterstützung u.a. für Fashion Shows, Showroompräsentationen, Ausstellungsprojekte, Publikationen und Webauftritte.
Die Höhe des Zuschusses zur Projektfinanzierung kann den Maximalförderbetrag von EUR 7.500,00 nicht übersteigen und richtet
sich auch nach Finanzierungszusagen von anderer Seite (Sponsoring, andere Förderstellen, o.ä.) sowie nach bereits erfolgten
Förderungen durch Unit F büro für mode.
Einreichfrist für H/W 2012 ist der 31. Oktober 2012.
Weitere Informationen
und Unterlagen unter www.unit-f.at