Projektförderung

Abrechnung

Hinweise

1. Allgemeines

Ein Verwendungsnachweis für Projekt- oder Katalogförderungen besteht aus:
  1. einer Abrechnung (saldierte Originalbelege und Belegaufstellung)
  2. einer Projektdokumentation (digitaler schriftlicher Projektbericht, Dokumentationsmaterial wie z.B. digitale Fotos, Videos, Drucksortenbelege etc.)

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Abschluss und vollständiger Abrechnung bzw. Dokumentation der geförderten Projekte. Bitte beachten Sie, dass Sie im Besitz der Nutzungsrechte für das zur Verfügung gestellte Fotomaterial sind, da dieses eventuell von Unit F zur Dokumentation der Förderungsvergabe veröffentlicht wird. Der Fördernehmer hält Unit F in Bezug auf eventuelle Ansprüche Dritter in jedem Fall schad- und klaglos.

 

2. Originalbelege/Saldierung/

Belegaufstellung

Es können nur Originalbelege, nicht aber Rechnungsduplikate und Kopien zur Abrechnung anerkannt werden. Die Originalrechnungen müssen die Förderungsempf ängerInnen als RechnungsempfängerInnen ausweisen, firmenmäßig gefertigt sein und die Art der zugrundeliegenden Leistung (Lieferung) angeben. Den Originalrechnungen sind Saldierungsnachweise (Zahlungsbestätigungen), wie z.B. Zahl- und Erlagscheine einschließlich entsprechender Durchführungsbestätigungen der Bank bzw. Kontoauszüge, ebenfalls im Original anzuschließen. Sollte die Bezahlung einer Rechnung in bar erfolgt sein, so muss die Rechnung einen Saldierungsvermerk des Empfängers aufweisen (Quittung). Eine Auflistung der Belege in einer Belegaufstellung (Formular .Belegaufstellung. zum Download) ist unbedingt anzuschließen.
 

3. Vorsteuer

Im Falle einer Vorsteuerabzugsberechtigung der Rechnungsleger können nur Netto-Beträge (ohne Umsatzsteuer) anerkannt werden, diese sind auf den Belegen auszuweisen.
 

4. Honorarnoten

Honorarnoten und Belege über Zahlungen für Aushilfsarbeiten müssen in lesbarer Schrift Name und Adresse der tatsächlichen Betragsempfänger aufweisen und sofern kein Lohnsteuerabzug erfolgt ist, muss bestätigt sein, dass der erhaltene Betrag von den Empfänger selbst versteuert wird - gilt nur bei in Österreich zur Einkommenssteuer veranlagten Personen.
 

5. Kassen- und Kleinbetragsrechnungen

Kassen- und Kleinbetragsrechnungen (Gasthauszettel, Kassastreifen eines Supermarkts etc.) werden nicht anerkannt. Bei Bewirtungen, sofern sie im genehmigten Finanzplan vorgesehen sind, sind unbedingt die Namen der bewirteten Personen und der Grund der Bewirtung anzugeben.
 

6. Reiserechnungen im Original

Für Personenbeförderung ist die kostengünstigste Reisevariante zu wählen. Bei Flügen ist die Originalrechnung des Reisebüros samt Flugticket vorzulegen. Bei Online-Buchung ist der Ausdruck der Buchungsbestätigung sowie die Original-Kreditkartenabrechnung vorzulegen.
 

7. Fremdwährungsrechnungen/

Rechnungen in Fremdsprachen

Bei Fremdwährungsrechnungen ist ein Umtauschbeleg einer Bank anzuschließen. Bei Belegen in einer Fremdsprache (ausser Englisch) ist eine entsprechende beglaubigte Übersetzung beizulegen.
 

8. Förderbare Kosten

Es können keine laufenden Kosten wie Personalkosten, Infrastrukturkosten etc. gefördert und abgerechnet werden. Maximal 25% der Fördersumme dürfen für Kollektionserstellung (Material, Näharbeiten etc.) verwendet werden.